Arbeitsrecht.
Personalentwicklung.
Netzwerk.
Gemeinsam für die Arbeitgeber in unserer Region.

Über 770 Unternehmen vertrauen uns.
Werden Sie Teil davon.
Eine Kündigung steht an und Sie sind sich bei der Formulierung unsicher. Ein Mitarbeiter klagt – und plötzlich brauchen Sie nicht nur Rat, sondern Vertretung vor Gericht. Fachkräfte fehlen und Sie stehen vor der Herausforderung, Führung, Prozesse und Mitarbeiterentwicklung gleichzeitig neu auszurichten.
Genau dafür gibt es uns – und das seit 1904. Mit Sitz im Haus der Wirtschaft in Lüneburg vertreten wir die Interessen von Unternehmen in Lüneburg und Nordostniedersachsen und sind Teil eines starken bundesweiten Netzwerks der Arbeitgeberverbände.
Als Mitglied rufen Sie an, schildern Ihr Problem und bekommen sofort Unterstützung – von Juristinnen und Juristen, die Ihr Unternehmen kennen. Nicht von einer Hotline, sondern von Menschen, die für Sie zuständig sind. Und falls es vor Gericht geht: Wir vertreten Sie. Die Kosten? Sind durch Ihre Mitgliedschaft gedeckt.
Wir unterstützen Sie in der Personalarbeit, beim Recruiting und bei allem, was gute Personalarbeit ausmacht. In unserem Netzwerk treffen Sie Geschäftsführer und Personalverantwortliche aus der Region, die vor den gleichen Herausforderungen stehen wie Sie.
Über 770 Mitgliedsunternehmen nutzen das bereits. Vom Handwerksbetrieb bis zum internationalen Mittelständler.
Diese Vorteile bieten wir unseren Mitgliedern

Rechtsunterstützung & Prozessvertretung
Anruf genügt: Unsere Juristinnen und Juristen beraten Sie zu allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertreten Sie vor Gericht. Beides ist in Ihrer Mitgliedschaft enthalten – ohne Zusatzkosten.

Geprüfte Musterverträge & Vorlagen
Arbeitsverträge, Abmahnungen, Zeugnisse: Im Mitgliederbereich finden Sie Vorlagen, die unsere Juristen aktuell halten.

Zeugnisgenerator
Arbeitszeugnisse in Minuten statt Stunden: Unser Online-Tool führt Sie durch die Erstellung – rechtssicher, individuell, direkt als Word-Datei.

Personalentwicklung
Sparring für Ihre Personalarbeit: Wir unterstützen bei Konflikten im Team, beim Recruiting oder wenn Sie Ihre Unternehmenskultur weiterentwickeln wollen.

Seminare und Veranstaltungen
Was ändert sich im Arbeitsrecht? Welche Trends gibt es in der Personalarbeit? In unseren Veranstaltungen bleiben Sie informiert – kompakt und verständlich.

770+ Mitglieder – ein Netzwerk
Personalleiterkreise, Netzwerktreffen, Betriebsbesuche: Bei uns treffen Sie Entscheider aus der Region – regelmäßig, persönlich und mit echtem Austausch.
Aktuelles und Events
Arbeitsrecht
Hinweisgeberschutz und Kündigung in der Wartezeit
BAG, Urteil vom 04.12.2025, 2 AZR 51/25 Das Bundesarbeitsgericht stellt in diesem Urteil klar, dass der Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes erst mit einer tatsächlichen Meldung oder Offenlegung eines Rechtsverstoßes einsetzt. Die bloße Kenntnis eines Verstoßes reicht nicht aus, um eine Kündigung als unzulässige Repressalie einzuordnen.
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Arbeitsrecht
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei einer Wartezeitkündigung
BAG, Urteil vom 29.01.2026, 2 AZR 128/25 Das Bundesarbeitsgericht hatte über die Wirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer zu entscheiden. Der Kläger war seit dem 01.10.2023 bei der beklagten Stadt tätig und als schwerbehinderter Mensch anerkannt. Im Arbeitsvertrag war eine sechsmonatige Probezeit vereinbart. Nachdem der Kläger im Oktober mehrfach unpünktlich zur Arbeit erschienen war, kam es zu einem Kritikgespräch sowie zu einem internen Vermerk des Vorgesetzten, wonach eine Fortsetzung der Erprobung nicht empfohlen wurde. In einem weiteren Gespräch am 04.12.2023 wurde der Kläger darüber informiert, dass eine Kündigung während der Probezeit beabsichtigt sei.
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