Vom 27. – 29. Oktober 2026 präsentiert sich das BSI auf der it-sa Expo&Congress, Europas größter Fachmesse für IT-Sicherheit. Besuchen Sie uns in Halle 9, Stand-Nr. 519. Die Speakers' Corner befindet sich nebenan am Stand 519a.
Mit dem neu gegründeten AI Safety and Security Institute Deutschland (AISI Deutschland) wird eine nationale Kompetenz- und Evaluierungsinstitution für leistungsfähige KI-Systeme geschaffen.
Cybersicherheit EU-weit gedacht: Der Cyber Resilience Act ist die erste europäische Verordnung, die ein Mindestmaß an Cybersicherheit für alle vernetzten Produkte festlegt, die auf dem EU-Markt erhältlich sind - etwas, das es bisher nicht gab.
Hall of Fame geht in die zweite Runde: Auszeichnung für mehr E-Mail-Sicherheit
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik setzt das „E-Mail-Sicherheitsjahr“ fort - heben Sie gemeinsam mit dem BSI die E-Mail-Sicherheit auf ein neues Level!
Das Wheel of Distortion ordnet die Gefahren der digitalen Sphäre ein und verdeutlicht deren Einfluss auf die Geopolitik und unser gesellschaftliches Miteinander.
Wie wir kraftvoll gegensteuern, damit Deutschland und Europa digital souverän handeln können, zeigt das Wheel of Motion – ganz im Sinne der
Wer Digitalisierung nicht beherrscht, wird auch Sicherheit nicht beherrschen – und umgekehrt. Wir im BSI haben es uns zur Aufgabe gemacht, Brücke zwischen beiden Welten zu sein. Denn Prosperität und Stabilität hängen von unseren digitalen Fähigkeiten ab und davon, wie gut wir den digitalen Raum verteidigen können.
Sie haben einen IT-Sicherheitsvorfall und benötigen dringend Informationen? Sie wollen eine freiwillige oder eine verpflichtende Meldung zu einem IT-Sicherheitsvorfall abgeben? Sie wollen sich über IT-Sicherheitsmaßnahmen informieren? Bitte wählen Sie zunächst die Kategorie, die am ehesten auf Sie zutrifft, damit wir Ihnen gezielt die für Sie wichtigen Informationen bereitstellen können.
Der Aufgabenbereich des BSI wird durch das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" (BSI-Gesetz) festgelegt. Ziel des BSI ist die präventive Förderung der Informations- und Cybersicherheit, um den sicheren Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in unserer Gesellschaft zu ermöglichen und voranzutreiben. Mit Unterstützung des BSI soll IT-Sicherheit in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft als wichtiges Thema wahrgenommen und eigenverantwortlich umgesetzt werden.
So erarbeitet das BSI beispielsweise praxisorientierte Mindeststandards und zielgruppengerechte Handlungsempfehlungen zur IT- und Internet-Sicherheit, um Anwender bei der Vermeidung von Risiken zu unterstützen.
Das BSI ist auch für den Schutz der IT-Systeme des Bundes verantwortlich. Hierbei geht es um die Abwehr von Viren, Trojanern und anderen technischen Bedrohungen gegen die Computer und Netze der Bundesverwaltung. Das BSI berichtet dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages hierzu einmal jährlich.
Zu den Aufgaben des BSI gehören weiterhin:
Schutz der Netze des Bundes, Erkennung und Abwehr von Angriffen auf die Regierungsnetze
Prüfung, Zertifizierung und Akkreditierung von IT-Produkten und -Dienstleistungen
Warnung vor Schadprogrammen oder Sicherheitslücken in IT-Produkten und -Dienstleistungen
IT-Sicherheitsberatung für die Bundesverwaltung und andere Zielgruppen
Information und Sensibilisierung der Bürger für das Thema IT- und Internet-Sicherheit
Entwicklung einheitlicher und verbindlicher IT-Sicherheitsstandards
Entwicklung von Kryptosystemen für die IT des Bundes.
Nach § 13 des BSI-Gesetzes hat das BSI die Befugnis, Warnungen vor Sicherheitslücken in informationstechnischen Produkten und Diensten sowie vor Schadprogrammen auszusprechen. Diese Warnungen können sich an die jeweils Betroffenen richten oder aber auch öffentlich – beispielsweise über die Medien – ausgesprochen werden. Eine solche Warnung kann auch beinhalten, dass das BSI von der Nutzung bestimmter Produkte und Lösungen abrät, solange die jeweilige Sicherheitslücke nicht geschlossen ist. In jedem Falle werden die Hersteller der betroffenen Produkte oder Dienstleistungen bereits vor der Veröffentlichung der Warnung informiert.
Eine öffentliche Warnung wird nur dann vorgenommen, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik von dem betroffenen Produkt ausgehen. Das BSI geht mit dieser Befugnis sehr sorgsam um, denn eine öffentliche Warnung des BSI vor einem bestimmten Produkt kann für das betroffene Unternehmen unter Umständen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Unser Bewerbungsverfahren verläuft zunächst digital. Füllt einfach den bei jeder Ausschreibung verlinkten Onlinebewerbungsbogen aus und ladet eine PDF mit euren vollständigen Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, letztes Schulzeugnis, Arbeitszeugnisse, Beurteilungen, Vordiplom/Diplom bzw. Bachelor- oder Masterurkunde mit Notenübersicht, ggf. Nachweis der Schwerbehinderung) hoch - fertig. Der Bewerbungsprozess dauert so in etwa 15 Minuten.